
Aufgaben/Leistungen
Verfahrenslotsen beraten und unterstützen junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien bei Fragen zur Eingliederungshilfe. Sie helfen dabei, die Eingliederungshilfe zu verstehen und zu beantragen. Sie erklären, wer zuständig ist und was man tun muss. Die Beratung kann vor, während oder nach dem Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe stattfinden. Das Angebot ist unabhängig, vertraulich und kostenlos.
Rechtsgrundlage: § 10b SGB VIII
Über die folgenden Flyer können Sie sich über die Verfahrenslotsung informieren: