Verdacht der Geflügelpest in der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Vorsicht vor Einschleppung der Aviären Influenza in private Geflügelhaltungen
Am Mittwoch, 22. Oktober 2025, wurde bei Steinwenden ein verendeter Kranich aufgefunden. Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts haben am 24.10.2025 den Verdacht ergeben, dass der Vogel mit dem Erreger der Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1) infiziert war.
Eine weitere Probe wird zur Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (nationales Referenzlabor) gesendet. Mit dem abschließenden Ergebnis wird Anfang nächster Woche gerechnet.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat das Risiko für Ausbrüche in Geflügelhaltungen sowie neue Fälle unter Wildvögeln auf „hoch“ eingestuft. Dem Institut zufolge breite sich das Virus unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland stark aus. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln sei in dieser Jahreszeit mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen.
Was ist die Aviäre Influenza?
Die Geflügelpest (landläufig auch „Vogelgrippe“ genannt) ist eine hochansteckende, durch Influenza-A-Viren verursachte Erkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.
Wie erfolgt die Einschleppung?
Die Übertragung erfolgt nicht nur durch direkten Kontakt mit Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung oder Gerätschaften. Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen (z.B. Werkzeug, Schuhsohlen, Reifen), kann das Virus bei 20 Grad eine Woche lang überleben. Bei 4 Grad kann das Virus bereits bis zu einen Monat überlebensfähig sein.
Besonders gefährdet sind Haltungen in Gewässernähe oder mit Auslauf ins Freie.
Empfohlene Schutzmaßnahmen:
- Aufstallung von Geflügel (Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung beachten!)
- Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
- Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern
- Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser, kein Oberflächenwasser
- Keine Speisereste oder Eierschalen oder Grünfutter von Äckern oder Wiesen verfüttern
- Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Stall- und Straßenkleidung trennen
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften
- Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
- Vermeidung von Tierzukäufen oder Quarantäne für Neuankömmlinge
- Ein- und Ausgänge der Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern
Was tun bei Verdachtsfällen?
Bei auffälligen Symptomen wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzlichem Verenden von Tieren ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren.
Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind nach dem Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, dem Veterinäramt jeden Verdacht des Vorliegens einer anzeigepflichtigen Tierseuche (hierzu gehört die Geflügelpest) unverzüglich zu melden. Daher sind in Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) nicht nur gehäufte Todesfälle sondern bereits ein deutlicher Abfall der Legeleistung unverzüglich dem Veterinäramt mitzuteilen.
Fund von toten Wildvögeln
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.
Jeder Fund eines toten Wasservogels oder toten Greifvogels ist dem Veterinäramt unter Angabe des Funddatums und des genauen Fundortes (am besten mit GPS Koordinaten) unter veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de zu melden. Von dort werden entsprechende Maßnahmen bezüglich einer möglichen Bergung und Beprobung veranlasst.
Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest. Eine Infektion ist zwar in seltenen Fällen möglich, sie scheiden den Erreger jedoch nur in sehr geringen Mengen aus. Bei der Verbreitung des Virus spielen sie daher nur eine untergeordnete Rolle. Andere Wildvogelarten sind für die Früherkennung von Interesse und sollten dem Veterinäramt gemeldet werden, sobald mehrere Vögel an einer Stelle tot gefunden werden.
Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln
Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist prinzipiell möglich. Sie setzt jedoch einen engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist das Risiko auch dann als sehr gering einzuschätzen.
Die Kreisverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, durch umsichtiges Verhalten zur Eindämmung der Geflügelpest beizutragen und ihre Tiere bestmöglich zu schützen.
Registrierung von Geflügelhaltungen
Sollten Sie Ihre Geflügelhaltung noch nicht beim Veterinäramt registriert haben, holen Sie dies bitte unverzüglich nach. Dies gilt bereits ab dem ersten Tier und unabhängig davon, ob es sich um ein Hobby oder eine Erwerbstätigkeit handelt. Hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.kaiserslautern-kreis.de in der Rubrik Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Tiergesundheit einen online-Erfassungsbogen.
Zum aktuellen Zeitpunkt besteht kein Anlass zu Bedenken. Die Lage wird weiterhin fortlaufend vom Veterinäramt sowie den zuständigen Instituten überwacht. Über aktuelle Entwicklungen werden die Bürgerinnen und Bürger über die offiziellen Kommunikationskanäle der Kreisverwaltung informiert.