Feststellung der Geflügelpest im Landkreis Kaiserslautern
Vorsicht vor Einschleppung der Aviären Influenza in private Geflügelhaltungen
Am Mittwoch, 22. Oktober 2025, wurde bei Steinwenden ein verendeter Kranich aufgefunden. Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts haben am 24.10.2025 den Verdacht ergeben, dass der Vogel mit dem Erreger der Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1) infiziert war. Am Donnerstag, dem 30.10.2025 wurde seitens des nationalen Referenzlabors der Ausbruch der Aviären Influenza (Subtyp H5N1) bei den in der Nähe von Steinwenden-Weltersbach und im Gelände des Scheidelberger Woogs (Bruchmühlbach-Miesau) gefundenen Kranichen bestätigt.
Inzwischen wurden weitere verendete Kraniche, die im Stadtgebiet Kaiserslautern und bei Mackenbach gefunden wurden, beprobt. Die eingeleiteten Untersuchung des Landesuntersuchungsamts haben auch hier den Verdacht ergeben, dass auch diese Vögel mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert waren. Die Befunde des nationalen Referenzlabors stehen hierzu noch aus.
Weiterhin wurden tot aufgefundene Fasane und Hühner negativ auf das Virus untersucht.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufstallung gehaltener Vögel und zum Verbot von Ausstellungen wurde am 31.10.2025 veröffentlicht.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Risiko für Ausbrüche in Geflügelhaltungen sowie neue Fälle unter Wildvögeln auf „hoch“ eingestuft. Dem Institut zufolge breite sich das Virus unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland stark aus. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln sei in dieser Jahreszeit mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen. Das FLI veröffentlicht wöchentlich eine aktualisierte Karte zum Stand der Infektionen mit Aviärer Influenza auf seiner Homepage und zeigt die hohe Dynamik des derzeitigen Geschehens auf: Aktuelle Karte zur Geflügelpest verdeutlicht dynamisches Geschehen | Friedrich-Loeffler-Institut
Was ist die Aviäre Influenza?
Die Geflügelpest (landläufig auch „Vogelgrippe“ genannt) ist eine hochansteckende, durch Influenza-A-Viren verursachte Erkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.
Wie erfolgt die Einschleppung?
Die Übertragung erfolgt nicht nur durch direkten Kontakt mit Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung oder Gerätschaften. Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen (z.B. Werkzeug, Schuhsohlen, Reifen), kann das Virus bei 20 Grad eine Woche lang überleben. Bei 4 Grad kann das Virus bereits bis zu einen Monat überlebensfähig sein.
Besonders gefährdet sind Haltungen in Gewässernähe oder mit Auslauf ins Freie.
Empfohlene Schutzmaßnahmen:
- Aufstallung von Geflügel (Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung beachten!)
- Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
- Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern
- Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser, kein Oberflächenwasser
- Keine Speisereste oder Eierschalen oder Grünfutter von Äckern oder Wiesen verfüttern
- Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Stall- und Straßenkleidung trennen
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften
- Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
- Vermeidung von Tierzukäufen oder Quarantäne für Neuankömmlinge
- Ein- und Ausgänge der Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern
Was tun bei Verdachtsfällen?
Bei auffälligen Symptomen wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzlichem Verenden von Tieren ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren.
Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind nach dem Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, dem Veterinäramt jeden Verdacht des Vorliegens einer anzeigepflichtigen Tierseuche (hierzu gehört die Geflügelpest) unverzüglich zu melden. Daher sind in Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) nicht nur gehäufte Todesfälle sondern bereits ein deutlicher Abfall der Legeleistung unverzüglich dem Veterinäramt mitzuteilen.
Fund von toten Wildvögeln
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.
Jeder Fund eines toten Wasservogels oder toten Greifvogels ist dem Veterinäramt unter Angabe des Funddatums und des genauen Fundortes (am besten mit GPS Koordinaten) zu melden. Von dort werden entsprechende Maßnahmen bezüglich einer möglichen Bergung und Beprobung veranlasst.
Während der Dienstzeit über 0631 7105 450 oder veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de
Außerhalb der Dienstzeit über 0172 3419516
Das Veterinäramt beprobt und entsorgt die aufgefundenen Kadaver umgehend.
Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest. Eine Infektion ist zwar in seltenen Fällen möglich, sie scheiden den Erreger jedoch nur in sehr geringen Mengen aus. Bei der Verbreitung des Virus spielen sie daher nur eine untergeordnete Rolle. Andere Wildvogelarten sind für die Früherkennung von Interesse und sollten dem Veterinäramt gemeldet werden, sobald mehrere Vögel an einer Stelle tot gefunden werden.
Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln
Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist prinzipiell möglich. Sie setzt jedoch einen engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist das Risiko auch dann als sehr gering einzuschätzen.
Die Kreisverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, durch umsichtiges Verhalten zur Eindämmung der Geflügelpest beizutragen und ihre Tiere bestmöglich zu schützen.
Registrierung von Geflügelhaltungen
Sollten Sie Ihre Geflügelhaltung noch nicht beim Veterinäramt registriert haben, holen Sie dies bitte unverzüglich nach. Dies gilt bereits ab dem ersten Tier und unabhängig davon, ob es sich um ein Hobby oder eine Erwerbstätigkeit handelt. Hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.kaiserslautern-kreis.de in der Rubrik Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Tiergesundheit einen online-Erfassungsbogen.