Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für - Kreis Kaiserslautern

Eingeschränkte Sprechzeiten der Sachgebiete Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt und
Bildung und Teilhabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Sprechzeiten der Sachgebiete Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Bildung und Teilhabe sind
vorübergehend auf 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr eingeschränkt.

Terminvereinbarungen außerhalb dieser Sprechzeiten sind weiterhin möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Kreisverwaltung Kaiserslautern
Sozialamt

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