Landesblindengeld
- Leistungsbeschreibung- Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen. 
- Welche Gebühren fallen an?- keine 
- Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare- Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung. 
- Was sollte ich noch wissen?- Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe ). - Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.