Mitführen von BTM ins Ausland

Bescheinigungen zum Mitführen von Medikamenten bei Auslandsreisen, sofern diese unter das Betäubungsmittelgesetz fallen

Hinweise des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz zu Beglaubigung von Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Abkommens.

Die Bescheinigungen werden zunächst vom behandelnden Arzt ausgefüllt und dann vom Gesundheitsamt beglaubigt.

Voranmeldung nicht erforderlich, bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten

Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 16:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

Bitte beachten:

Staaten, die dem Schengener Abkommen unterliegen sind derzeit: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln in europäische Länder, die nicht dem Schengener-Abkommen beigetreten sind und in andere Kontinente beachten Sie bitte auch die aktuellen Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte