Fachbereich 4.3 - Schulsozialarbeit

 

Schulsozialarbeit

Aufgaben/Leistungen

Die Schulsozialarbeit beim Kreisjugendamt unterstützt Schüler, Eltern und Lehrer, wenn es in der Schule oder im Alltag Probleme gibt. Sie berät, vermittelt, stärkt und begleitet – direkt in der Schule.

Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit und §§ 3 und 4 JuFöG

Schulsozialarbeit sieht Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer individuellen Lebenssituation. Sie ist immer wieder aufs Neue herausgefordert, deren individuelle Erfahrungen, Erlebnisse und Bedürfnisse zu hinterfragen, zu verstehen und zu begleiten. Grundlegende Prinzipien sind individuelle Wertschätzung, Empathie, Partnerschaftlichkeit und Vertraulichkeit. Die Schule wird dadurch neben dem Lernort vermehrt zum Lebensort in der Lebenswelt der Schüler und Schülerin sowie deren Familien. Unter Wahrung des Datenschutzes steht ein interdisziplinäres Arbeiten zum Wohle und mit dem jungen Menschen im Mittelpunkt.

Konzeption Schulsozialarbeit im Landkreis Kaiserslautern

Leitfaden Kindesschutz in der Schule


Informieren Sie sich über weitere Details zur Schulsozialarbeit:

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Arbeitsbereiche

Beratung
Gruppenarbeit und Projekte
Unterstützung bei Übergängen
Konfliktbearbeitung
Kooperation in Schule und außerhalb zur Netzwerkbildung

Der Landkreis Kaiserslautern unterstützt in hohem Maße den Einsatz der Schulsozialarbeit an folgenden Schule:
IGS Enkenbach-Alsenborn
IGS Landstuhl
IGS Otterberg
Berufsbildende Schule Landstuhl
RS+ Queidersbach
RS+ Ramstein
RS+ Weilerbach
Förderschule Enkenbach-Alsenborn
Förderschule Landstuhl
Grundschule Bruchmühlbach
Grundschule Enkenbach-Alsenborn
Grundschule Landstuhl Atzel
Grundschule Landstuhl In der Au
Grundschule Martinshöhe
Grundschule Mehlingen
Grundschule Miesau
Grundschule Ramstein
Grundschule Weilerbach
Gymnasium Ramstein
Gymnasium Landstuhl 
Grundschule Otterbach 
Grundschule Otterberg 
Grundschule Hochspeyer
Grundschule Queidersbach