Amerikanische Faulbrut bei Bienen

Aktuell: Zusätzliches Verdachtsgebiet in Hinblick auf die Amerikanische Faulbrut

Im Zuge der Kontaktermittlungen und der Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in der Gemarkung Weilerbach, wurden bei Bienenvölkern in der Gemarkung Kollweiler eine niedrige Belastung mit dem gleichen Erreger, Paenibacillus larvae, festgestellt. Um die bisherigen arbeitsintensiven und mit hohem Engagement durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen der Imker und Bienensachverständigen in Weilerbach nicht zu gefährden wurde seitens des Veterinäramtes daher zusätzlich zum bestehenden Sperrgebiet ein AFB verdächtiges Gebiet ausgewiesen. Das Verdachtsgebiet  umfasst die gesamte Gemarkung Kollweiler und grenzt damit nordwestlich an das bestehende Sperrgebiet an. Eine Karte hierzu finden Sie unten.

Bienenhalter, die ihre Bienenstände bisher nicht gemäß § 1a der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern gemeldet haben, haben dies unverzüglich nachzuholen.

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung der Honigbiene, die durch Sporen übertragen wird und große wirtschaftliche Schäden an Bienenständen verursachen kann. Eine Gefahr für den Menschen besteht nicht. Auch Honig von betroffenen Völkern kann bedenkenlos konsumiert werden und weist keinerlei Beeinträchtigung auf. Bei frühzeitiger Erkennung können betroffene Bienenvölker mittels imkerlicher Maßnahmen erhalten werden. Betroffene, beim Veterinäramt registrierte Imker, erhalten eine finanzielle Entschädigung der Tierseuchenkasse des Landes.

Im verdächtigen Gebiet werden vom Veterinäramt aktuell dringend folgende Maßnahmen empfohlen um eine weitere Verbreitung zu verhindern:

Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften sollten nicht aus Bienenständen im betroffenen Gebiet verbracht werden. Honig aus dem betroffenen Gebiet sollte nicht an Bienen verfüttert werden.

  • Es sollten keine Bienenvölker in das betroffene Gebiet verbracht werden
  • Beim Einfüttern der Bienen mit Winterfutter sollte Räuberei unter den Bienenvölkern verhindert werden



  • Verdachtsgebiet (schwarz schraffiert)
  • Sperrgebiet (rot schraffiert) 


Karte in groß: hier 



Aktuell: Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen in Weilerbach

Kaiserslautern, 28.04.2026

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern hat in Weilerbach den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen amtlich festgestellt. Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung, die ausschließlich die Bienenbrut befällt und führt schnell zu deren Absterben, wodurch Völker großen Schaden nehmen können. So geschwächt, kann ein Bienenvolk innerhalb kurzer Zeit verenden. Meist gelangt der Erreger über kontaminierten Honig oder Waben in den Bienenstock und wird über Bienenkontakt, Ausrüstungsgegenstände und Futteraustausch verbreitet. Für Menschen ist der Erreger absolut unbedenklich. Der Verzehr von Honig, auch aus dem betroffenen Gebiet, ist völlig gefahrlos möglich.

Um eine weitere Ausbreitung der Bienenseuche zu verhindern, wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von ca. 3 km um den betroffenen Bienenstand eingerichtet. Betroffen sind die Gemarkungen der Gemeinden Weilerbach, Schwedelbach, Rodenbach, Pörrbach, Erzenhausen, Eulenbis und Mackenbach im Landkreis Kaiserslautern (s.u.). 

Die Allgemeinverfügung des Veterinäramtes gilt ab 30.04.2026. Diese ist hier einsehbar.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten ab sofort strenge Auflagen gemäß der Bienenseuchen-Verordnung. So dürfen Bienenvölker, Bienen, Waben, Honig und benutzte Gerätschaften nicht aus den Ständen entfernt werden. Es dürfen keine neuen Bienenvölker in den Sperrbezirk verbracht werden. Alle Bienenstände im Sperrbezirk werden amtstierärztlich untersucht und beprobt. Hierzu werden die Imker gesondert informiert.

Um die Ausbreitung der AFB effektiv zu stoppen, muss das Veterinäramt alle Standorte von Bienenständen kennen. Bienenhalter im betroffenen Gebiet, die ihre Haltung bisher nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, werden daher aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Dies gilt auch für Hobbyimker mit nur wenigen Völkern.

Meldungen unter Angabe der Völkerzahl und des Standorts können online auf www.kaiserslautern-kreis.de unter dem Button „Erfassung Tierhaltung“ erfolgen oder telefonisch unter 0631-7105-450 oder per E-Mail an vetamt@kaiserslautern-kreis.de mitgeteilt werden.



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