Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Aktuell: Stallpflicht wegen Geflügelpest (Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 30.10.2025) hier
Aktuell: Infos zum Ausbruch der Geflügelpest im Zuständigkeitsbereich des Veterinäramts Kaiserslautern hier
Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.
Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. HPAIV, aber auch einige LPAIV können bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen. (Quelle: www.fli.de )
Seit mehreren Wochen nehmen die Geflügelpest-Fallzahlen in Europa und Deutschland wieder zu. Zwischen dem 1. September und 20. Oktober 2025 wurden 15 bestätigte Ausbrüche in größeren Gänse-, Enten- und Legehennenbetrieben in 7 Bundesländern festgestellt. Die Funde infizierter Wildvögel nehmen bedingt durch den Vogelzug ebenfalls zu.
Das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands wird weiterhin als hoch eingeschätzt. Das Risiko von HPAI H5-Virus-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. Es wird derzeit von einem moderaten Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb der EU und auch innerhalb Deutschlands ausgegangen.
Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung im Landesuntersuchungsamt vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch auf den Zukauf von lebendem Geflügel sollte bis auf weiteres verzichtet werden.
Überprüfen Sie Ihre Geflügelhaltung auf das Risiko für einen Eintrag von Aviärer Influenza! Auf der Homepage der Universität Vechta können Sie Ihre Geflügelhaltung kostenlos einer Risikoeinschätzung unterziehen: Risikoampel - Vorwort - Geflügelpest - Risikoampel Universität Vechta
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. (Erfassungsbogen Tierhaltung)
Es gilt noch immer, dass die Bevölkerung vermehrte Totfunde bei Wasservögeln, aber auch Funde toter Greifvögel dem Veterinäramt zur Bergung und Untersuchung melden soll.
- Bitte nehmen Sie in diesen Fällen telefonisch Kontakt mit uns auf.
Bei Singvögeln wurde das Vogelgrippevirus bisher nicht nachgewiesen. Eine Untersuchung dieser Vogelarten wird aus diesem Grund nicht eingeleitet.
Geflügelhalter, die bei ihren Tieren Krankheitssymptome wie Atemnot, Apathie, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall oder einen Abfall der Eiproduktion beobachten oder es in den Beständen sogar zu vermehrten Todesfällen kommt, sollten sich umgehend mit der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung in Verbindung setzen.
Für den Fall einer Aufstallungspflicht ist es zudem wichtig, dass die Tiere tierschutzgerecht untergebracht sind. Dies können Sie jetzt schon überprüfen. Ein Merkblatt hierzu können Sie bei uns anfordern.
- Empfehlungskatalog - Maßnahmen gegen den Eintrag von AI
- Aktuelle Risikoeinschätzung des FLI
- Tiergesundheitsgesetz, Geflügelpest-Verordnung; Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen – Ausnahmen von der Tötung nach § 20 GeflPestSchV
- Checkliste - Vermeidung der Einschleppung der hochpathogenen aviären Influenza
- Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen
- Nutzgeflügel schützen
- Merkblatt Geflügelhalter; Das Veterinäramt informiert
- Merkblatt Geflügelhalter; Impfung gegen die Newcastle Krankheit