Wichtiger Hinweis: Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist am Mittwoch, 01.10.2025, und Donnerstag, 02.10.2025, aufgrund von Schulungsmaßnahmen für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Ausländerrecht

Die Ausländerbehörde ist zuständig in allen Aufenthaltsangelegenheiten von ausländischen Bürgern und Bürgerinnen, z.B.:

  • Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen
  • Zustimmung von Visumsanträgen bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
  • Asylverfahren
  • Ausweisung und Abschiebung etc.

Die Regelungen im Ausländerrecht sind umfangreich und sehr diffizil. Ebenso unterschiedlich sind die für eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Voraussetzungen, die individuell im persönlichen Gespräch abgeklärt werden müssen.

Wenn Sie einen ausländischen Gast zu Besuch nach Deutschland einladen möchten, ist für das Visumsverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung oftmals eine Verpflichtungserklärung („Einladung“) erforderlich. Die Verpflichtungserklärung können Sie bei uns erhalten.

Die Gebühr beträgt 29,00 €.


Informationen: