LANDKREISE KAISERSLAUTERN UND KUSEL, DONNERSBERGKREIS: WIR SIND AM LIMIT!
Bund und Länder müssen angesichts der kommunalen Finanzkrise endlich handeln!
Bundesweit beteiligen sich heute Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen. In Rheinland-Pfalz beteiligen sich der Landkreistag sowie zahlreiche Kommunen an dem Aktionstag – und auch der Donnersbergkreis, der Kreis Kaiserslautern und der Kreis Kusel rufen eindringlich zu Maßnahmen und Reformen auf.
Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.
Im Landkreis Kaiserslautern wird der Schuldenstand zum Ende 2026 auf über 151 Mio. € ansteigen. Davon sind 83 Mio. € Liquiditätskredite zur Deckung des unterfinanzierten laufenden Geschäfts und 68 Mio. € Kommunalkredit für Investitionen. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt 2026 bei 1.407 Euro je Einwohner.
Das Haushaltsvolumen des Landkreises Kusel im Jahr 2026 beträgt ca. 240 Mio. € bei einem Fehlbetrag von 30,7 Mio. €. Bis zum Ende des Jahres geht der Landkreis von Kassenkrediten in Höhe von 95,4 Mio. € aus. Ohne die Entschuldung des Landes im Jahr 2024 würde der Bestand 240 Mio. € zum Ende des Jahres betragen. In den letzten 35 Jahren war der Landkreis nicht in der Lage, den Haushalt auszugleichen.
Auch der Donnersbergkreis verfügt de facto über kein eigenes Geld. Er ist bilanziell überschuldet; was in der freien Wirtschaft zur Liquidation des Unternehmens führen würde. Das negative Eigenkapital beläuft sich in der vorläufigen Bilanz zum 31.12.2025 auf rd. 34 Mio. €. Hinzu kommt eine Liquiditätskreditverschuldung (quasi ein Dispo-Kredit für laufende Aufgaben) zum 31.12.2025 in Höhe von rd. 58,3 Mio. €. Ohne die Entschuldung durch das Land im Jahr 2024 würden die Liquiditätskredite bereits bei rd. 93,4 Mio. € liegen. Die Investitionskreditverschuldung beträgt per 31.12.2025 rd. 35,2 Mio. €. Die Pro-Kopf-Verschuldung des Donnersbergkreises beträgt damit insgesamt rd. 1.221 €.
Die Landräte Ralf Leßmeister, Johannes Huber und Rainer Guth betonen: „Wir sind am Limit. Aber die finanzielle Misere ist nicht in der kommunalen Ebene begründet. Unsere drei Landkreise wirtschaften verantwortungsvoll, setzen auf die Förderung der lokalen Wirtschaft und bemühen sich darum, das Gemeinwesen am Laufen zu halten. Solange unsere Kommunen schon aufgrund der Erfüllung unserer Pflichtaufgaben ins Minus rutschen und von Bund und Land finanziell nicht entsprechend ausgestattet werden, wird – trotz aller Bemühungen - unterm Strich ein Defizit bleiben. Es braucht Veränderung – jetzt!“
Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie z. B. die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.
Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:
Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten - mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.
Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.
22. Juni 2026