Amtsblatt
Gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises
Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen elektronisch im digitalen „Amtsblatt“ auf der Internetseite des Landkreises unter der Adresse https://www.kaiserslautern-kreis.de, soweit dies nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Bestimmungen zulässig ist.
Dies ist auf der Startseite der Homepage des Landkreises Kaiserslautern bekannt zu geben. Soweit es sich um eine durch Rechtsvorschrift des Landes bestimmte Pflicht zur Veröffentlichung handelt, erfolgt die rein elektronische Bekanntmachung nach Maßgabe des § 14 EGovGRP.
Im Übrigen erfolgen öffentliche Bekanntmachungen in einer Tageszeitung; dies gilt insbesondere für Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sowie für öffentliche Bekanntmachungen in Fällen des § 1 Abs. 3 EGovGRP.
Der Kreistag beschließt, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen zu veröffentlichen sind. Der Beschluss des Kreistages wird in der Tageszeitung „Die RHEINPFALZ“, Ausgabebereich Kaiserslautern bekannt gemacht.
Diese öffentlichen Bekanntmachungen werden ergänzend im Internet unter der Adresse https://www.kaiserslautern-kreis.de zur Information bereitgestellt.