Im Zuge der Kontaktermittlungen und der Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in der Gemarkung Weilerbach, wurden bei Bienenvölkern in der Gemarkung Kollweiler eine niedrige Belastung mit dem gleichen Erreger, Paenibacillus larvae, festgestellt. Um die bisherigen arbeitsintensiven und mit hohem Engagement durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen der Imker und Bienensachverständigen in Weilerbach nicht zu gefährden wurde seitens des Veterinäramtes daher zusätzlich zum bestehenden Sperrgebiet ein AFB verdächtiges Gebiet ausgewiesen. Das Verdachtsgebiet umfasst die gesamte Gemarkung Kollweiler und grenzt damit nordwestlich an das bestehende Sperrgebiet an.
Bienenhalter, die ihre Bienenstände bisher nicht gemäß § 1a der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern gemeldet haben, haben dies unverzüglich nachzuholen.
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung der Honigbiene, die durch Sporen übertragen wird und große wirtschaftliche Schäden an Bienenständen verursachen kann. Eine Gefahr für den Menschen besteht nicht. Auch Honig von betroffenen Völkern kann bedenkenlos konsumiert werden und weist keinerlei Beeinträchtigung auf. Bei frühzeitiger Erkennung können betroffene Bienenvölker mittels imkerlicher Maßnahmen erhalten werden. Betroffene, beim Veterinäramt registrierte Imker, erhalten eine finanzielle Entschädigung der Tierseuchenkasse des Landes.
Im verdächtigen Gebiet werden vom Veterinäramt aktuell dringend folgende Maßnahmen empfohlen um eine weitere Verbreitung zu verhindern:
-Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften sollten nicht aus Bienenständen im betroffenen Gebiet verbracht werden. Honig aus dem betroffenen Gebiet sollte nicht an Bienen verfüttert werden.
-Es sollten keine Bienenvölker in das betroffene Gebiet verbracht werden
-Beim Einfüttern der Bienen mit Winterfutter sollte Räuberei unter den Bienenvölkern verhindert werden.
Meldungen unter Angabe der Völkerzahl und des Standorts können online auf www.kaiserslautern-kreis.de unter dem Button „Erfassung Tierhaltung“ erfolgen oder telefonisch unter 0631 7105 450 oder per E-Mail an veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de mitgeteilt werden. Weniger anzeigen
28. Juli 2026