Kinder stärken, Teilhabe ermöglichen und Unterstützung dort anbieten, wo sie gebraucht wird: Mit diesem Ziel ist das Modellprojekt „KLEGS: Kaiserslautern Landkreis – Eine gemeinsame Schule“ am 19. Oktober an der Wendelinus-Grundschule in Ramstein-Miesenbach und der Münchhof-Grundschule in Hochspeyer gestartet. Beim Pressetermin am 23. Oktober zeigten sich Schulen, Träger und Projektverantwortliche mit dem Auftakt sehr zufrieden. KLEGS ermöglicht eine frühzeitige, bedarfsgerechte Begleitung von Kindern im Schulalltag – unabhängig davon, ob bereits eine Diagnose vorliegt.
Hintergrund sind der steigende Unterstützungsbedarf und teilweise lange Wartezeiten auf individuelle Hilfen. An beiden Schulen begleiten jeweils zwei pädagogisch qualifizierte Fachkräfte Kinder beispielsweise bei Konzentrationsschwierigkeiten, Konflikten oder Herausforderungen im sozialen Miteinander. So sollen Selbstständigkeit und Teilhabe gestärkt sowie Schwierigkeiten frühzeitig aufgefangen werden.
Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit zwei Trägern: der Evangelischen Heimstiftung an der Münchhof-Grundschule in Hochspeyer und der Ökumenischen Fördergemeinschaft Ludwigshafen an der Wendelinus-Grundschule in Ramstein-Miesenbach. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Trägern und Fachkräften ist gut angelaufen. Individuell erforderliche Hilfen, etwa eine Einzelbegleitung, bleiben weiterhin möglich.
Kreisbeigeordneter Peter Schmidt bedankte sich persönlich bei den Schulen und Trägern für ihre Offenheit und Bereitschaft, das Modellprojekt als Pilotvorhaben mitzugestalten. Nach einem halben Jahr möchte er sich erneut vor Ort ein Bild von der Umsetzung machen.
Lea Rudow aus der Kreisverwaltung Kaiserslautern, zuständig für Jugend und Soziales sowie Verfahrenslotsin gemäß § 10b SGB VIII, begleitet KLEGS von Beginn an. Sie hofft, dass sich der positive Start fortsetzt: „Mit KLEGS wollen wir zeigen, wie wichtig präventive Unterstützung bereits an Grundschulen ist und wie wir Kinder frühzeitig stärken können.“
Das Modellprojekt ist zunächst auf vier Schuljahre angelegt. Es beginnt in den ersten Klassen und wird jährlich um die jeweils nächste Klassenstufe erweitert. Die Erfahrungen aus beiden Schulen sollen zeigen, wie präventive Unterstützung und individuelle Hilfen sinnvoll miteinander verbunden werden können.
Rechtliche Grundlagen sind § 13 und § 35a SGB VIII sowie § 112 SGB IX. (SLH)
23. Oktober 2026 von Sarah-Lee Hofe