Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie  eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw ierigkei  ten erhalten.
    Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen  Voraussetzungen für die Hilfe währung geklärt werden.  Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie  bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu erst genommen werden müssen, informiert.  Sollten Sie folgende Vo raussetzungen erfüllen, können unter Um ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei ten gewährt werden:

    • Besondere Lebensverhältnisse:
      • keine oder keine ausreichende Wohnung
      • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
      • gewaltgeprägte Lebensumstände
      • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
      • vergleichbare nachteilige Umstände
    • Soziale Schwierigkeiten :
      • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
      • Finden eines Arbeitsplatzes
      • Erhalt eines Arbeitsplatzes
      • familiäre oder andere soz iale Beziehungen
      • Straffälligkeit

    Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun gen bekommen :

    • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
    • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh nung
    • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
    • Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
    • Geld - und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei  stationärer Unterbring ung

    Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

    Anspruch auf diese Hilfe hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (z. B. wohnungslos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein.

    Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:

    • Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
    • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
    • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
    • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen