BHV-1
Verringerung der Überwachungsuntersuchungen ab 2026
Erleichterungen bei Überwachungsuntersuchungen aufgrund langjähriger Seuchenfreiheit
Seit dem 05. März 2026 gilt in Rheinland-Pfalz ein neuer Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) zur Überwachung der Rinderbestände im Hinblick auf die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) / Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR).
Mit diesem Erlass wurden die bekannten und bislang geltenden Regelungen der BHV-1 Verordnung überarbeitet und an das aktuell geltende EU-Recht (Animal Health Law) angepasst. Bei der Anpassung der Überwachung wurden die Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Institutes berücksichtigt.
Für die Milchviehbestände verändert sich hier vergleichsweise wenig. Es findet weiterhin eine halbjährliche Untersuchung im Abstand von 5-7 Monaten mittels Sammelmilchproben (Poolproben von bis zu 50 Tieren) aller laktierenden Kühe statt.
Für andere Haltungsformen ergeben sich teilweise verlängerte Untersuchungsintervalle von bis zu 24 Monaten. Dabei unterscheiden sich die Regelungen unter anderem nach Nutzungsrichtung und Altersstruktur der Tiere. In vielen Beständen müssen nicht mehr alle Tiere, sondern nur noch eine bestandsabhängige Stichprobe untersucht werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar auf eine regelmäßige Untersuchung verzichtet werden, wenn Tiere ausschließlich und unmittelbar zur Schlachtung verbracht werden.
Weiterhin gilt, dass die Untersuchungsintervalle nicht überschritten werden dürfen!
Wird die serologische (Blut oder Milch) BHV-1 Untersuchung nicht fristgerecht durchgeführt verliert der Bestand seinen Freiheitsstatus (Bestandssperre) und dieser muss mit zusätzlichen Untersuchungen wiedererlangt werden.
Die BHV1-Freiheitsbescheinigung bleibt weiterhin erhalten. Sie ist ein wirksames Mittel um den Anforderungen zur Aufrechterhaltung des Freiheitsstatus auf Betriebsebene gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/689 zu entsprechen. Beim Zukauf von Rindern lassen Sie sich immer eine BHV1-Freiheitsbescheinigung aushändigen und dokumentieren Sie diese!
Eine vereinfachte Übersicht der geforderten Untersuchungsintervalle in Bezug auf den Bestand finden Sie weiter unten.
Unabhängig von den Erleichterungen kann die zuständige Behörde nach Risikobeurteilung und Erfordernis engmaschigere Untersuchungsintervalle anordnen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Untersuchungsregime für Ihren Bestand zutrifft, rufen Sie gerne an: unter Tel. 0631-7105-450 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de .
Weitere Informationen und Merkblätter zu den Untersuchungsintervallen finden Sie hier:
- eine vereinfachte Darstellung der Untersuchungsintervalle und Erlass zur Untersuchung der Rinder auf BHV1 des MKUEM finden Sie hier: https://lua.rlp.de/fileadmin/lua/Downloads/Tierseuchen_und_Tiergesundheit/BHV1/2026-03_BHV-1-Erlass-UEberblick-homepage.pdf
- Untersuchungsschema zur Untersuchung auf BHV1 des Veterinäramts Kaiserslautern
- Eigenerklärung für Rinderhalter (Endmastbetriebe oder Kälberaufzuchtbetriebe o.ä.)