Unterbringungsbehörde
Vollzug des Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen - PsychKHG
Das PsychKHG regelt u.a. die Unterbringung und Behandlung psychisch erkrankter Personen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in ihrer Einsichts- und Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt sind und ihre Gesundheit, ihr Leben oder andere eigene bedeutende Rechtsgüter oder bedeutende Rechtsgüter Dritter gegenwärtig erheblich gefährden.