KFZ-Zulassung

Allgemeines:

Kreisverwaltung Kaiserslautern               

KFZ-Zulassungsbehörde

Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern

Telefon: 0631 7105-206
Telefax: 0631 7105-604
verkehr@kaiserslautern-kreis.de


Kreisverwaltung Kaiserslautern
- Außenstelle Landstuhl -

KFZ-Zulassungsbehörde
Bruchwiesenstraße 31
66849 Landstuhl

Telefon: 0631 7105-289
Telefax: 0631 7105-607
verkehr@kaiserslautern-kreis.de


Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag und Dienstag:   08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr,
Mittwoch und Freitag:   08:00 – 12:00 Uhr,
Donnerstag:                    08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr


Aufgrund verschiedener Faktoren kann es je nach Kundenandrang zu etwas längeren Wartezeiten kommen. Keinesfalls sollten Sie deshalb erst kurz vor Ende der Öffnungszeiten an den beiden Standorten der Zulassung erscheinen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei einem zu großen Kundenandrang die Erledigung Ihres Zulassungsvorgangs nicht zugesichert werden kann.

Alternativ können die Zulassungsvorgänge auch auf andere Weise abgewickelt werden. Mit Wirkung zum 01.10.2019 wurde die sog. i-Kfz Stufe 3 umgesetzt. Damit kann der grundlegende Lebenszyklus eine Fahrzeugs aus zulassungsrechtlicher Sicht, von der Neuzulassung bis zur Außerbetriebsetzung, internetbasiert abgewickelt werden. Nähere Informationen, welche Zulassungsvorgänge online möglich sind und den Zugang zu unserem Onlineportal finden Sie hier:

Wichtige Information: 

Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen). Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden. Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 voraussichtlich erst ab Mitte / Ende Februar 2024 freigeschaltet werden. Darüber hinaus können ab 01. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen außerhalb der Einflusssphäre unserer Zulassungsbehörde und sind von uns nicht zu vertreten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Beschwerden nicht der richtige Ansprechpartner sind.


Standardfälle im Zulassungswesen: