Trichinenentnahme und Fleischbeschaubezirke

Zuständigkeit der Fleischbeschaubezirke

Zum 03.09.2026 wurden die örtlichen Zuständigkeiten der amtlichen Fleischbeschau neu strukturiert. 

Die Fleischhygieneüberwachung erfolgt zukünftig ausschließlich durch das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern.

Das heißt für Hausschlachtungen, Trichinenprobenentnahme, EG zugelassene Betriebe, Ausnahmeregelungen Gehegewild und die sonstige Fleischbeschau ist immer das Veterinäramt zu kontaktieren. Dies gilt auch für die Trichinenprobenentnahme von Wildtieren.

  • Veterinäramt (amtliche Fleischbeschautierärzte) 0631 - 7105 450, Mailadresse: vetamt@kaiserslautern-kreis.de


Folgende Aufteilung wurde festgelegt: 

Verbandsgemeindegebiet
bzw. Stadtgebiet

Hausschlachtungen und Trichinenprobenentnahme
EG zugelassene Schlachtbetriebe, Ausnahmeregelungen Gehegewild,
sonstige Fleischbeschau
Kaiserslautern
VeterinäramtVeterinäramt
Bruchmühlbach-Miesau
VeterinäramtVeterinäramt
Enkenbach-Alsenborn
VeterinäramtVeterinäramt
Landstuhl
VeterinäramtVeterinäramt
Otterbach-Otterberg
Veterinäramt
Veterinäramt
Ramstein-Miesenbach
VeterinäramtVeterinäramt
Weilerbach
VeterinäramtVeterinäramt



Abgabe von Trichinenproben als beliehener Jäger

Untersuchungstage des Landkreises Kaiserslautern im Trichinenuntersuchungslabor sind montags und donnerstags.

Damit die Proben rechtzeitig untersucht werden können, gelten die nachfolgenden Abgabezeiten:

Veterinäramt

            Spätestens Freitag (12:00 Uhr) zur Untersuchung am Montag, bzw.

            Spätestens Mittwoch (12:00 Uhr) zur Untersuchung am Donnerstag

Kühlschränke in der Lauterstraße 8, Kaiserslautern und am Mitfahrerparkplatz in Landstuhl

            Spätestens Montagmorgen (bis 3:00 Uhr) zur Untersuchung am gleichen Tag, bzw.

            Spätestens Mittwochabend (bis 23:00 Uhr) zur Untersuchung am Donnerstag

 

Die Untersuchung verspätet eingegangener Proben erfolgt am jeweils folgenden Untersuchungstag (Montag bzw. Donnerstag).

Fällt der Untersuchungstag auf einen Feiertag, so findet die Untersuchung am folgenden Untersuchungstag statt.

Freigabe von Trichinenproben als beliehener Jäger

Da eine aktive Freigabe der Untersuchungsergebnisse durch das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern nicht durchgeführt wird, gelten die vorgenannten Proben ab 16:00 Uhr des genannten Untersuchungstages als frei von Trichinen.

Im Falle eines Trichinennachweises werden Sie vom Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern telefonisch oder in sonstiger geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt.

Interesse an einer Beleihung

Sollten Sie Interesse an einer Beleihung zur Trichinenprobenentnahme haben, dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Den Antrag finden Sie hier.