Rettungsdienst

Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe nach dem Rettungsdienstgesetz. Der Rettungsdienst hat die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Notfall- und Krankentransportes als medizinisch-organisatorische Einheit in der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr sicherzustellen. Für den Rettungsdienstbezirk Kaiserslautern mit der kreisfreien Stadt Kaiserslautern und den Landkreisen Kusel, Donnersbergkreis und Kaiserslautern ist die Kreisverwaltung Kaiserslautern als zuständige Rettungsdienstbehörde gesetzlich bestellt worden. Die Kreisverwaltung Kaiserslautern als zuständige Rettungsdienstbehörde beschäftigt zur Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD).

Weitergehende Informationen zum Aufbau des Rettungsdienstes erhalten Sie hier:

Ministerium des Innern und für Sport - Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz